Termin: siehe Monatsprogramm
Kosten: € 420,00
Kurs mit Übernachtung inkl. Verpflegung: € 670,00
Zur Erlangung einer Reiter- oder Fahrerlizenz ist eine Lizenzprüfung in jenem Bundesland abzulegen, in welchem der Bewerber Stamm-Mitglied ist. Will ein Bewerber die Lizenzprüfung in einem anderen Bundesland ablegen, so hat er dazu die Zustimmung seines LFV einzuholen. 2. Voraussetzungen für das Absolvieren der Lizenzprüfung R1 sind
der Besitz der ÖRN, des ÖJRA oder des ÖRAB seit mindestens sechs Wochen und
der Reiter muss in dem Jahr in welchem er zur Lizenzprüfung antritt das 10. Lebensjahr vollenden.
Voraussetzungen für das Absolvieren der Lizenzprüfung RD1 sind
der Besitz der ÖRN, der ÖDRN, des ÖJRA oder des ÖRAB seit mindestens sechs Wochen
der Reiter muss in dem Jahr in welchem er zur Lizenzprüfung antritt das 10. Lebensjahr vollenden.
Ponyreiter können die Lizenzprüfung R1 bereits vor dem
10. Lebensjahr machen, wenn sie zusätzlich zu den üblichen Vorraussetzungen 5 Ponyspringprüfungen der Kl A mit 0 Fehlerpunkten oder 5 Ponystilspringprüfungen mit einer Wertnote über 6,0 beendet haben. Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres darf der Ponyreiter nur in Ponyprüfungen starten.
Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
Dressur:
Zu reiten ist die Aufgabe R5 oder R6 aus den „Aufgaben für Dressurprüfungen“ des OEPS nach Wahl
des Reiters. Die Beurteilung erfolgt als Dressurreiterprüfung gem. § 103 Abs. 4.
Springen:
Zu reiten ist eine Stilspringprüfung der Klasse A gem. § 203 Abs. 2. Für Reiter auf Haflingern, Norikern oder Kleinpferden gelten die maximalen Abmessungen für Bewerbe der jeweiligen Pferderasse. • Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“.
Theorie:
Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“.
Sie gilt als bestanden, wenn
in der Teilprüfung Dressur die Beurteilung „bestanden“ (entspricht einer Wertnote von mindestens 6,2),
in der Teilprüfung Springen die Beurteilung „bestanden“ (entspricht einem Ergebnis von mindestens 6,0) und
in der Teilprüfung Theorie die Beurteilung „bestanden“ (entspricht der richtigen Beantwortung von mindestens 70% der gestellten Fragen) erreicht wird.
Kleidung:
Turnierkleidung lt. ÖTO