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Termin: siehe Monatsprogramm


Kosten:    € 420,00

Kurs mit Übernachtung inkl. Verpflegung: € 670,00

 

Zur Erlangung einer Reiter- oder Fahrerlizenz ist eine Lizenzprüfung in jenem Bundesland abzulegen, in welchem der Bewerber Stamm-Mitglied ist. Will ein Bewerber die Lizenzprüfung in einem anderen Bundesland ablegen, so hat er dazu die Zustimmung seines LFV einzuholen. 2. Voraussetzungen für das Absolvieren der Lizenzprüfung R1 sind

  • der Besitz der ÖRN, des ÖJRA oder des ÖRAB seit mindestens sechs Wochen und

  • der Reiter muss in dem Jahr in welchem er zur Lizenzprüfung antritt das 10. Lebensjahr vollenden.

Voraussetzungen für das Absolvieren der Lizenzprüfung RD1 sind

  • der Besitz der ÖRN, der ÖDRN, des ÖJRA oder des ÖRAB seit mindestens sechs Wochen

  • der Reiter muss in dem Jahr in welchem er zur Lizenzprüfung antritt das 10. Lebensjahr vollenden.

Ponyreiter können die Lizenzprüfung R1 bereits vor dem

  • 10. Lebensjahr machen, wenn sie zusätzlich zu den üblichen Vorraussetzungen 5 Ponyspringprüfungen der Kl A mit 0 Fehlerpunkten oder 5 Ponystilspringprüfungen mit einer Wertnote über 6,0 beendet haben. Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres darf der Ponyreiter nur in Ponyprüfungen starten.

 

Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:

 

Dressur:

 

Zu reiten ist die Aufgabe R5 oder R6 aus den „Aufgaben für Dressurprüfungen“ des OEPS nach Wahl

des Reiters. Die Beurteilung erfolgt als Dressurreiterprüfung gem. § 103 Abs. 4.

 

Springen:

 

Zu reiten ist eine Stilspringprüfung der Klasse A gem. § 203 Abs. 2. Für Reiter auf Haflingern, Norikern oder Kleinpferden gelten die maximalen Abmessungen für Bewerbe der jeweiligen Pferderasse. • Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“.

 

Theorie:

 

Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“.

 

 

Sie gilt als bestanden, wenn

  • in der Teilprüfung Dressur die Beurteilung „bestanden“ (entspricht einer Wertnote von mindestens 6,2),

  • in der Teilprüfung Springen die Beurteilung „bestanden“ (entspricht einem Ergebnis von mindestens 6,0) und

  • in der Teilprüfung Theorie die Beurteilung „bestanden“ (entspricht der richtigen Beantwortung von mindestens 70% der gestellten Fragen) erreicht wird.

Kleidung:

 

Turnierkleidung lt. ÖTO